Nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) für Fahrer von Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließl. Anhänger oder Sattelanhänger) über 2,8 t bis 3,5 t müssen für jeden Tag Aufzeichnungen über Lenkzeiten, alle sonstigen Arbeitszeiten, die Lenkzeitunterbrechungen und die Ruhezeiten führen, wenn kein EG-Kontrollgerät vorhanden ist. Bei einem Gesamtgewicht über 3,5 t ist vom Gesetzgeben zwingend ein Tachograph vorgeschrieben.
- DIN A5 quer
- Buch mit 30 Tageskontrollblättern + Anleitung zur Benutzung
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