Verwertungsnachweis gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung §15 (FZV), Anlage 8
ersetzt den Verwertungsnachweis nach STVZO §27a.
Der Verwertungsnachweis dient dem Nachweis und der Dokumentation einer ordnungsgemäßen Überlassung und Verwertung eines Altautos bei der endgültigen Stillegung und ist der Zulassungsstelle vorzulegen
- 4-fach
- SD-Satz-Trennsatz
- Größe: 210 x 315 mm (A4 + Trennleiste)
- 1 Satz = 1. und 2. Seite
- Kartoninhalt: 500 je Seite (keine Mindestabnahme)
- mit Eindruck
Eindruck: Ein Muster für den Eindruck senden Sie bitte per Fax an 0 35 91 / 67 74 20. |