Damit Menschen mit einem geringen Einkommen in der Lage sind ihre Rechte auch gerichtlich geltend ( z. B. in einem Prozessverfahren) machen zu können, bietet der Staat für diese Bevölkerungsgruppe die so genannte Prozesskostenhilfe an. Die Prozesskostenhilfe sieht je nach Höhe des Einkommens verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung vor. Hierbei können sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten übernommen werden. Dazu muss dieses Formular - Erklärungsantrag für Prozesskostenhilfe / Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vom Antragsteller ausgefüllt werden (Prozesskostenhilfeformular).
- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisses
- Anlage zum Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe
- Größe: DIN A4 (3-fach gefalzt)
- Bundeseinheitlich
- Fragebogen-Formular mit Merkblatt
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