Dieser Übernahmeschein mit laufender Nummerierung für die Führung des Nachweises der durchgeführten Entsorgung (§§ 15, 18) ist 3-fach selbstdurchschreibend und hat das Format 24 cm x 12 Zoll (entspricht DIN A4).
Ab 01.04.2010 ist es zwingend notwendig, die durchgeführte Entsorgung mit Hilfe der hier angebotenen Übernahmescheine zu dokumentieren. Dies gilt sowohl für den Übernahmeschein im Zusammenhang mit einem Befördererwechsel (§ 10 Abs. 2 Satz 3 NachwV), einer Sammelentsorgung (§ 12 Abs. 1 Satz 1 NachwV) und im Zusammenhang mit Kleinmengen (§ 16 NachwV).
Auszug aus dem Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.07.2006:
"Bei der Verwendung eines Sammelentsorgungsnachweises oder der Nachweiserklärungen bei Entfallen der Bestätigungspflicht nach § 9 Abs. 3 Satz 2 wird der Nachweis über die durchgeführte Entsorgung mit Hilfe der Übernahmescheine unter Verwendung der hierfür vorgsehenen Formblätter der Anlage 1, die im Durchschreibeverfahren als Übernahmescheinsatz zu verwenden sind, und der Begleitscheine im Sinne des § 10 geführt."
- zu verwenden ab 01.04.2010
- Übernahmeschein 3-fach selbstdurchschreibend
- Format: 24 cm x 12" (24 x 30,4 cm)
- mit laufender Nummerierung (ohne Prüfziffer)
- Kartoninhalt: 500 Satz (keine Mindestabnahme!)
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