Dieser Übernahmeschein -für die Führung des Nachweises der durchgeführten Entsorgung (§§ 15, 18)- ist 3-fach selbstdurchschreibend, und hat das Format 21 x 29,7 cm (DIN A4) + Trennleiste. Der Übernahmeschein ist bereits mit einer laufenden Nummerierung versehen.
Ab 01.04.2010 ist es zwingend notwendig, die durchgeführte Entsorgung mit Hilfe der hier angebotenen Übernahmescheine zu dokumentieren. Dies gilt sowohl für den Übernahmeschein im Zusammenhang mit einem Befördererwechsel (§ 10 Abs. 2 Satz 3 NachwV), einer Sammelentsorgung (§ 12 Abs. 1 Satz 1 NachwV) und im Zusammenhang mit Kleinmengen (§ 16 NachwV).
Auszug aus dem Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.07.2006:
"Bei der Verwendung eines Sammelentsorgungsnachweises oder der Nachweiserklärungen bei Entfallen der Bestätigungspflicht nach § 9 Abs. 3 Satz 2 wird der Nachweis über die durchgeführte Entsorgung mit Hilfe der Übernahmescheine unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formblätter der Anlage 1, die im Durchschreibeverfahren als Übernahmescheinsatz zu verwenden sind, und der Begleitscheine im Sinne des § 10 geführt."
- zu verwenden ab 01.04.2010
- Übernahmeschein 3-fach selbstdurchschreibend
- Format: 21 x 29,7 cm + Trennleiste
- mit laufender Nummerierung (ohne Prüfziffer)
- Kartoninhalt 500 Stück (keine Mindestabnahme)
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