Verwertungsnachweis gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung §15 (FZV), Anlage 8
ersetzt den Verwertungsnachweis nach STVZO §27a.
Der Verwertungsnachweis dient dem Nachweis und der Dokumentation einer ordnungsgemäßen Überlassung und Verwertung eines Altautos bei der endgültigen Stillegung und ist der Zulassungsstelle vorzulegen.
Die neuen Formulare sind gültig ab 01.03.2007.
- 8 Blatt, 1 Satz = 8 lose Einzelblätter
- Größe: DIN A4
- Kartoninhalt: 150 Satz (keine Mindestabnahme)
- geeignet für Laser- und Tintendrucker
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