In diesen Übernahmeschein werden durch uns Ihre Stammdaten eingedruckt. Sie faxen uns ein bereits ausgefülltes Formular und kurze Zeit später erhalten Sie einen Korrekturabzug zur Kontrolle. Der Übernahmeschein ist 3-fach selbstdurchschreibend, im Format 24 cm x 12 Zoll (entspricht DIN A4) und ist ohne laufende Nummerierung.
Ab 01.04.2010 ist es zwingend notwendig, die durchgeführte Entsorgung mit Hilfe der hier angebotenen Übernahmescheine zu dokumentieren. Dies gilt sowohl für den Übernahmeschein im Zusammenhang mit einem Befördererwechsel (§ 10 Abs. 2 Satz 3 NachwV), einer Sammelentsorgung (§ 12 Abs. 1 Satz 1 NachwV) und im Zusammenhang mit Kleinmengen (§ 16 NachwV).
Auszug aus dem Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.07.2006: "Bei der Verwendung eines Sammelentsorgungsnachweises oder der Nachweiserklärungen bei Entfallen der Bestätigungspflicht nach § 9 Abs. 3 Satz 2 wird der Nachweis über die durchgeführte Entsorgung mit Hilfe der Übernahmescheine unter Verwendung der hierfür vorgsehenen Formblätter der Anlage 1, die im Durchschreibeverfahren als Übernahmescheinsatz zu verwenden sind, und der Begleitscheine im Sinne des § 10 geführt."
- zu verwenden ab 01.04.2010
- mit Eindruck Ihrer Stammdaten
- Übernahmeschein 3-fach selbstdurchschreibend
- Format: 24 cm x 12" (24 x 30,4 cm)
- ohne laufende Nummerierung
- Kartoninhalt: 500 Satz (keine Mindestabnahme!)
Eindruck: Ein Muster für den Eindruck senden Sie bitte per Fax an 0 35 91 / 67 74 20. |